06.02.2012
Schutzstreifen für die Hauptstraße in der Ortsdurchfahrt Asemissen beschlossen
Erstellt am 05.02.2012
Eine endgültige Entscheidung trafen die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr in ihrer letzten Sitzung hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Radfahrer/innen im Zuge der L 751 (Ortsdurchfahrt Asemissen): der Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer/innen entlang der Hauptstraße in der Ortsdurchfahrt Asemissen gemäß des bereits im Jahr 2009 durch Straßen.NRW vorgestellten Entwurfes wurde zugestimmt. Konkret bedeutet dies, dass ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer/innen eingerichtet wird. Die Fahrbahnbreite beträgt dann zukünftig 4,50 m, die Breite des Parkstreifens – der abwechselnd auf der einen oder anderen Straßenseite angelegt wird – beläuft sich sodann auf 2,00 m. Darüber hinaus wird es einen jeweils 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifen geben, der die Radfahrer/innen vor einer Kollision mit aufschlagenden Autotüren bewahren soll. Straßen.NRW hatte alternativ zu dieser Variante einen weiteren Vorschlag zur „Aufteilung“ der zur Verfügung stehenden Breite von 10,00 m unterbreitet: 1,25 m für den Schutzstreifen, 5,00 m für die Fahrbahn, 0,50 m für den Sicherheitstrennstreifen sowie 2,00 m für den Parkstreifen. Diese Alternative wurde jedoch weder seitens der Politik noch seitens der Verwaltung favorisiert, da ein breiterer Schutzstreifen den Fahrradfahrern/innen einen größeren Bewegungsraum und damit auch mehr Sicherheit ermöglicht.
Vorausgegangen ist diesem Beschluss ein jahrelanger Entscheidungsfindungsprozess im zuständigen Fachausschuss. Hierbei ging es hauptsächlich um die Frage, inwieweit ein Schutzstreifen für Radfahrer/innen im Bereich der Hauptstraße markiert werden sollte. Sowohl die dann noch vorhandene Fahrbahnbreite als auch das derzeit praktizierte Radfahren auf dem Gehweg sorgte unter den Mitgliedern des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr immer wieder für Diskussionen. Nach Meinung der Fachbehörden allerdings beinhaltet die aktuelle Lösung ein hohes Risiko für die Radfahrer/innen unserer Gemeinde, das durch die Anlegung eines Schutzstreifens deutlich verringert werden könnte. So ermöglicht ein Schutzstreifen beispielsweise bessere Sichtbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern/innen. Da die jetzige Regelung auch aus rechtlichen Gründen auf Dauer nicht bestehen bleiben kann und, da die Fachbehörden deutlich gemacht haben, dass die augenblicklich vorhandene Situation nur noch für eine Übergangszeit toleriert werde, entschloss sich die Mehrheit des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr letztendlich für die Markierung eines Schutzstreifens.
Vorausgegangen ist diesem Beschluss ein jahrelanger Entscheidungsfindungsprozess im zuständigen Fachausschuss. Hierbei ging es hauptsächlich um die Frage, inwieweit ein Schutzstreifen für Radfahrer/innen im Bereich der Hauptstraße markiert werden sollte. Sowohl die dann noch vorhandene Fahrbahnbreite als auch das derzeit praktizierte Radfahren auf dem Gehweg sorgte unter den Mitgliedern des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr immer wieder für Diskussionen. Nach Meinung der Fachbehörden allerdings beinhaltet die aktuelle Lösung ein hohes Risiko für die Radfahrer/innen unserer Gemeinde, das durch die Anlegung eines Schutzstreifens deutlich verringert werden könnte. So ermöglicht ein Schutzstreifen beispielsweise bessere Sichtbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern/innen. Da die jetzige Regelung auch aus rechtlichen Gründen auf Dauer nicht bestehen bleiben kann und, da die Fachbehörden deutlich gemacht haben, dass die augenblicklich vorhandene Situation nur noch für eine Übergangszeit toleriert werde, entschloss sich die Mehrheit des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr letztendlich für die Markierung eines Schutzstreifens.
