Erstellt am 03.01.2008
Hier finden Sie allgemeine Informationen über das Friedhofs- u. Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe sowie die aktuelle Friedhofsgebührensatzung zum Download auf der rechten Seite.
Zuständigkeit
Die gemeindliche Friedhofsverwaltung ist für folgende Friedhöfe zuständig:
- Waldfriedhof Dahlhausen, Hauptstraße 186 a
- Friedhof Bexterhagen, Alter Postweg 88 a
- Friedhof Leopoldshöhe "neuer Teil", Hovedisser Str.
Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt bei Bestattungen in
- Reihengräbern 30 Jahre
- Wahlgräbern 35 Jahre
- Urnen 20 Jahre
Nutzungsrechterwerb
Das Nutzungsrecht von Reihengräbern kostet bei Bestattungen von
- Erwachsenen 1.020,00 €
- Kinder bis zu 5 Jahren 600,00 €
- Urnen 530,00 €
- anonyme Urnen 130,00 €
- Rasengrab 740,00 €
- Urnenrasenreihengrab 400,00 €
Das Nutzungsrecht von Wahlgräbern kostet
- Erdwahlgrab pro Grabstelle 1.140,00 €
- Rasenwahlgrab pro Grabstelle 800,00 €
- Unrenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) 850,00 €
- Urnenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) 470,00 €
Die Nutzungszeit für eine Erbestattungswahlgrabstätte beträgt 35 Jahre.
Die Nutzungszeit für eine Urnenwahlgrabstätte beträgt 30 Jahre.
Wird bei einer Neu- oder Wiederbelegung einer Wahlgrabstätte die 35-jährige Nutzungszeit überschritten, ist für jedes angefangene weitere Jahr und für jede Grabstelle eine Verlängerungsgebühr zu zahlen. Die Höhe beträgt 1/35 der Gebühr für das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab.
Wird bei einer Neu- oder Wiederbelegung einer Urnenwahlgrabstätte die 30-jährige Nutzungszeit überschritten, ist für jedes angefangene weitere Jahr eine Verlängerungsgebühr zu zahlen. Die Höhe beträgt 1/30 der Gebühr für das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab.
Gebühren
Trauerhallennutzung 220,00 €
Leichenhallennutzung 30,00 €/Tag
Ausheben und Schließen, dessen Ausschmücken,
und das Abtragen des Grabhügels bei
- einem Reihengrab für Erwachsene 430,00 €
- einem Reihengrab für Kinder bis 5 Jahre 290,00 €
- einer Urnenbeisetzung 95,00 €
- einem Wahlgrab, Rasenwahlgrab 430,00 €
- Abräumen von Sarggräbern nach Beisetzung 60,00 €
- Abräumen von Urnengräbern nach Beisetzung 30,00 €
- Abräumen von Sarggräbern nach Ablauf Nutzungszeit 80,00 €
- Abräumen von Urnengräbern nach Ablauf Nutzungszeit 65,00 €
- Entsorgung Grabstein Sarggrab 60,00 €
- Entsorgung Grabstein Urnengrab 20,00 €
- Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern 40,00 €
- Genehmigung vorzeitige Auflösung Grabstätten 50,00 €
- Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab 50,00 €
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox auf der rechten Seite genannten Ansprechpartner.
