Erstellt am 24.01.2008
Kinderreisepass


Sie benötigen ein maschinenlesbares Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie neben dem regulären Reisepass einen Kinderreisepass beantragen.

 

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) bringen Sie bitte mit:

  • Ein biometrisches Lichtbild (über die Ansprüche an das Foto sind die Fotografen informiert).
  • Den alten Kinderausweis (falls vorhanden); alternativ die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Eine von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung sowie die Ausweise der Sorgeberechtigten. Wenn alle sorgeberechtigten Personen mitkommen und sich ausweisen können, ist die Einverständniserklärung nicht erforderlich.
  • Kinder ab 10 Jahren müssen selbst zum Unterschreiben mitkommen.

Ausstellungsdauer:

 

Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

 

Kosten:

 

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 € und ist bei Beantragung zu entrichten.

Die Gebühr für die Verlängerung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 €.

 

 

e-Pass

 

Insbesondere für die USA ist für die visumfreie Einreise, unabhängig vom Alter, ein e-Pass erforderlich. Für die Beantragung gelten obige Voraussetzungen.

 

Ausstellungsdauer:

 

Der e-Pass für Kinder wird für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der e-Pass abgeholt werden kann.

 

Kosten:

 

Die Gebühr für die Ausstellung eines e-Passes für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 € und ist bei Beantragung zu entrichten.

 


Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Wurde ein Kinderreisepass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich eingefügt werden.


Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben. Die Vorsprache der Eltern ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Vorsprache des Kindes erforderlich.

Gebühren:

Für Neuausstellungen fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an, für Änderungen ist eine Gebühr von 6,00 € zu entrichten. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder Geldkarte entrichtet werden.

 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Vordruck der Zustimmungserklärung der Eltern steht für sie im Downloadbereich auf der rechten Seite als pdf-Dokument zur Verfügung.

    • Frau Jenny Czychun
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-303
      Telefax: 05208 / 991 44 303
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Sabine Puls
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991 - 308
      Telefax: 05208 / 991 44 308
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Olga Schmidt
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-302
      Telefax: 05208 / 991 44 302
      E-Mail: Kontakt