Erstellt am 24.01.2008
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn Sie darlegen können, dass Sie ihn sofort benötigen. Er wird dann sofort von uns ausgestellt und ist 3 Monate gültig.
Deutsche ab einem Alter von 15. Jahren und 9 Monaten, die in Leopoldshöhe ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis selbst beantragen. Bis zum Alter von 15. Jahren und 9 Monaten benötigen wir die Unterschrift der Eltern. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die Bestallungsurkunde vorzulegen.
Darüber hinaus benötigen Sie:
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit (ohne Kopfbedeckung und / oder ohne Uniform); Größe 45 x 35 mm
- bei der Erstausstellung eines Ausweises in Leopoldshöhe das Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Die Gebühr beträgt z. Z. insgesamt
32,80 € (10,00 € für den vorläufigen Personalausweis und 22,80 € für den regulären Personalausweis) - für Antragsteller unter 24 Jahren
38,80 € (10,00 € für den vorläufigen Personalausweis und 28,80 € für den regulären Personalausweis) - für Antragsteller ab 24 Jahren
Hinweise
Ihren alten Personal- oder Kinderausweis müssen Sie bei der Ausstellung des vorläufigen Personalausweises bei uns abgeben.
Die Anträge für den vorläufigen und den regulären Personalausweis füllen wir in Ihrem Beisein aus. Da Sie die Anträge eigenhändig unterschreiben müssen, können Sie sich im Rahmen der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie uns dieses umgehend mitteilen. Das entsprechende Formular (Verlustmeldung) halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
