Annemarie Schneider
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Leopoldshöhe
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten sind das Grundgesetz, das Landesgleichstellungsgesetz für NRW und die Gemeindeordnung.
Im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe heißt es: Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, vorhandene Benachteiligungen von Frauen abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen. In den Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten liegen alle Fragen und Angelegenheiten, die Frauen betreffen. Darunter sind alle Themen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren, als die der Männer. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- tritt für die Rechte und Interessen von Frauen ein,
- arbeitet in diesem Sinne als Interessenvertreterin für Frauen innerhalb und außerhalb der Gemeindeverwaltung, um Benachteiligungen von Frauen aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln,
- ist Ansprechpartnerin für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, wenn sie Beschwerden, Fragen und Anregungen haben die Gleichstellungsfragen betreffen
- berät und informiert Frauen über Möglichkeiten zur Verbesserung der Chancen in Beruf und Gesellschaft sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- stellt Broschüren über die Lebenssituation von Mädchen und Frauen bereit
- die Gleichstellungsbeauftragte ist vernetzt mit allen Gleichstellungsstellen auf Kreis-Landes– und Bundesebene
Das Themenspektrum der Gleichstellungsarbeit umfasst u.a.:
- Lebensplanung von Frauen und Mädchen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Berufliche Frauenförderung
- Diskriminierung in der Arbeitswelt
- Frauen und Alter
- Gewalt gegen Frauen
- Frauen und Gesundheit
- Trennung und Scheidung
- Unterstützung bei der Initiierung von Selbsthilfegruppen oder Frauenprojekten
- Beratung in allen spezifischen Lebenslagen von Frauen
- Beratung:
Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger, die in allen genannten oder ähnlichen Bereichen Beratung, Unterstützung, Information oder Hilfestellung suchen, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Sie erhalten Auskünfte, Informationen, ein klärendes Gespräch, tatkräftige Unterstützung oder die Vermittlung an andere, geeignete Stellen - je nach Sachverhalt. Alle Gespräche sind kostenlos und werden vertraulich behandelt.
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragte Annemarie Schneider im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1, Zimmer 8.
Sprechzeiten Gleichstellungsstelle:
Montag-Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Offene Sprechzeiten der Gleichstellungsstelle:
Donnerstag
14 bis 16 Uhr
In dieser Zeit können Sie direkt und ohne vorherige Anmeldung in die Gleichstellungsstelle kommen. Es bietet sich jedoch an, vorher einen Termin zu vereinbaren - auch außerhalb der Sprechzeiten -.
Informationsbroschüren wie z.B. Gewalt gegen Frauen, Elternzeit, Mutterschutz, Essstörungen liegen im Rathaus und dem BIB Leo kostenlos aus und können während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten:
Wer möchte mitmachen: Interessiert Kunsthandwerkerinnen gesucht:
Der 7. KunsthandwerkerInnenmarkt auf dem Gelände des Heimathofes findet in 2012 am 16. September von 11.00 bis 18.00 Uhr statt.
Auf dem 7. Kunsthanderwerkerinnenmarkt 2012 können wieder kunsthandwerklich tätige Frauen ihre Produkte aus Papier, Glas, Filz, Holz, Wolle, Stoff, Schmuck oder auch Seifen präsentieren und verkaufen.
Weitere Informationen bei der Gleichstellungsbeauftragten Annemarie Schneider unter der Rufnummer 05208/991-199 oder per E-Mail (siehe Kontaktbox auf der rechten Seite).
Ilse Häfner-Mode Interessengruppe gegründet!
Anlässlich des Vortrages über die Malerin Ilse Häfner-Mode beim Frauenfrühstück der Gleichstellungsbeauftragten am 16.07.2011 im Kulturtreff hat sich eine Interessengruppe gegründet, die sich mit dem Leben und Werk der Künstlerin, insbesondere während ihrer Zeit in Leopoldshöhe weitergehend beschäftigen will.
Geplant ist u.a. eine Fahrt ins Felix-Nußbaum-Museum in Osnabrück, wo 2012 eine Ausstellung stattfinden soll.
Die Gruppe ist interessiert an Geschichten über die Künstlerin und/oder Werken, die es eventuell noch gibt. Wer hierzu etwas beitragen kann oder selber interessiert ist, wendet sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte 05208 991 199 oder Margret Klinke 05208-913285.
Seminar zum Thema Wildkräuter als Hausmittel für Gesundheit und Wohlbefinden
Zum Wohl der Frau ist so manches Kraut gewachsen! -Kräuterwanderung und Kräuterworkshop
Welche Schätze bergen Schafgarbe, Brennnessel, Weißdorn und Wegerich? Wildpflanzen kennenzulernen hat nichts mit Geheimwissen zu tun. Im Gegenteil Wildkräuter können ganz allgemein unsere Gesundheit fördern und unterstützen. Wie z.B. bei Menstruationsbeschwerden, in den Wechseljahren oder beim Stressabbau...
Frauenliteraturcafé
Die Gleichstellungsbeauftragte Annemarie Schneider lädt alle literaturinteressierten Frauen herzlich ins Frauenliteraturcafé ein, wenn sie über das jeweilige Buch des Abends miteinander ins Gespräch kommen möchten. Das Frauenliteraturcafé ist eine offene Veranstaltung der Gleichstellungsstelle, neue Besucherinnen sind daher immer herzlich willkommen. Vorgestellt wird das Buch jeweils von U. Aaltonen.
- jeden 1. Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr im BIB Bürgermeister-Brinkmann-Weg 3
Das nächste Frauenliteraturcafé findet am 2. Februar 2012 statt! Vorgestellt wird: Kurze Geschichte des Traktors auf Ukrainisch von Marina Lewycka.
Aus dem Inhalt: Alles beginnt mit einem Anruf. Nadeschdas 84 Jahre alter Vater Nikolai meldet sich und stottert, dass er Valentina heiraten möchte. Valentina ist 50 Jahre jünger als er, sie sieht aus wie die „aus den Fluten steigende Venus, du weißt schon, die Venus von Botticelli.“
In diesen Jahr sind darüber hinaus folgende Buchvorstellungen geplant:
01.03.2012 - Uwe Timm: Die Entdeckung der Currywurst
Aus dem Inhalt: Am Hamburger Großneumarkt stand einst die Imbissbude von Frau Brücker, die jedem, der es hören wollte, erzählte, sie habe kurz nach dem Krieg die Currywurst erfunden. Daran erinnert sich der Erzähler noch Jahre später als der Imbiss längst verschwunden ist. In einem Altenheim spürt er die über Achtzigjährige auf - doch anstatt ihr kulinarisches Geheimnis zu lüften, beginnt sie, eine Geschichte zu erzählen, die zurückführt in das Kriegsjahr 1945.
03.05.2012 - Flavia Company: Die Insel der letzten Wahrheit
Aus dem Inhalt: Ein Mann treibt seit Tagen auf dem Meer, über Bord gegangen nach einem Piratenüberfall. Seine Mitsegler wurden getötet, er klammert sich mit letzter Kraft ans Leben und hat doch schon damit abgeschlossen. Halb wahnsinnig vor Durst, erschöpft vom Schwimmen wird er ohnmächtig.
05.07.2012
- Veronique Olmi: Die erste Liebe
Aus dem Inhalt: „Emilie, Aix 1976. Komm so schnell wie möglich zu mir nach Genua. Dario.“
Als Emilie diese Suchanzeige auf einem Stück Zeitungspapier entdeckt, in das der Wein eingewickelt war, bereitet sie gerade das Abendessen zu ihrem 25. Hochzeitstag vor. Sie schaltet den Herd aus, nimmt die Autoschlüssel und macht sich auf den Weg nach Genua.
06.09.2012 - Marie Hermanson: Muschelstrand
Aus dem Inhalt: Nach vielen Jahren kehrt Ulrika an den Ort zurück, der sie als Kind jeden Sommer aus ihrer kleinbürgerlichen Enge befreite. Sie erinnert sich an die gemeinsamen Sommer mit den Gattmans – gerne wäre sie ein Teil dieser Familie gewesen – und die Geschehnisse um die kleine, adoptierte Maja.
04.10.2012 - Katharina Hagena: Der Geschmack von Apfelkernen
Aus dem Inhalt: Als Bertha stirbt, erbt Iris das Haus. Nach vielen Jahren steht Iris wieder im alten Haus der Großmutter, wo sie als Kind in den Sommerferien mit ihrer Kusine Verkleiden spielte. Sie streift durch die Zimmer und den Garten, eine aus der Zeit gefallene Welt, in der rote Johannisbeeren über Nacht weiß und als konservierte Tränen eingekocht werden, in der ein Baum gleich zwei Mal blüht, Dörfer verschwinden und Frauen aus ihren Fingern Funken schütteln. Doch der Garten ist inzwischen verwildert. Nachdem Bertha vom Apfelbaum gefallen war, wurde sie erst zerstreut, dann vergesslich, und schließlich erkannte sie nichts mehr wieder, nicht einmal ihre drei Töchter.
06.12.2012 - Daniel Glattauer: Gut gegen Nordwind
Aus dem Inhalt: Emmi Rothner versucht, per E-Mail ein Zeitschriften-Abonnement zu kündigen. Da ihr beim Eingeben der Adresse ein Fehler unterläuft, landet die Mail im Postfach von Leo Leike. Dieser antwortet darauf - zunächst nur, um den Irrtum aufzuklären. Das ist der Anfang eines ergreifenden E-Mail-Wechsels zwischen den beiden Hauptfiguren. Schon bald fühlen sich die beiden Schreiber überaus voneinander angezogen.
Wenn Töchter pflegen ...
Gesprächsgruppe für Frauen, die ihre Eltern und / oder ihre Schwiegereltern pflegen oder ihre Angehörigen im Altersheim/Plegeheim betreuen.
Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Töchtern/Schwiegertöchtern gepflegt.
Die Töchter leben oft in einer besonders schwierigen Situation. Sie leisten den Spagat zwischen Berufstätigkeit, eigener Familie und der Verantwortung den pflegebedürftigen Eltern gegenüber. In diesem Lebensabschnitt erleben sich Töchter häufig „als Mutter ihrer Mutter.“
In der täglichen Pflege der Eltern sind die Töchter oft hin- und hergerissen zwischen Pflicht, Mitleid, Hilflosigkeit, aber auch dem Gefühl von Wut und Überforderung.
Mit der Gesprächsgruppe möchte die Gleichstellungsbeauftragte, Frauen die Möglichkeit geben, sich im Austausch mit anderen Frauen zu entlasten. Hier können untereinander hilfreiche Informationen ausgetauscht werden und neue Handlungsstrategien entwickelt werden.
Geleitet wird die Gruppe von Gisela Spangenberger Psychologische Beraterin und Referentin für Frauenfragen
Interessierte Frauen können sich jederzeit bei der Gleichstellungsbeauftragten melden.
Herzlich willkommen zum Frauenfrühstück
Kulturtreff - Zum Heimathof 12
Aktuelle Referate über frauen- und gesellschaftspolitisch relevante Themen.
In anregender Atmosphäre können Sie sich mit anderen Frauen und der Referentin über das Thema des Tages austauschen - und u. U. etwas Neues über Frauen in unserer Gesellschaft erfahren.
Neben einem guten Frühstück bietet Ihnen das Treffen im Kulturtreff immer ein aktuelles interessantes Thema.
Das Frauenfrühstück ist eine offene Veranstaltung, neue Besucherinnen sind immer herzlich willkommen.
Aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie im Veranstaltungskalender der Gemeinde Leopoldshöhe.
Hilfe bei Zwangsheirat:
Hier können Mädchen und junge Frauen Hilfe finden:
Online-Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat: www.zwangsheirat-nrw.de
E-Mail: zwangsheirat@mädchenhaus-bielefeld.de
Tel.: 0521-5216879
Zufluchtstätte: Anonyme Inobhutnahme-24 Stunden
Erreichbarkeit u. Aufnahmemöglichkeit, Tel.: 0521 -21010
Gefördert vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein - Westfalen
TERRE DES FEMMES
Zwangsverheiratung: Eine Form von Gewalt im Namen der Ehre
Unter Zwangsverheiratung verstehen wir folgendes:
Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird. Eine mögliche Weigerung einer der Ehepartner hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen. Auch die Bedrohung der Betroffenen mit existentiellen finanziellen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen kann zu einer Zwangsverheiratung führen.
Unter Zwangsehe verstehen wir folgendes:
Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn sich Personen aufgrund von Sanktionen aus ihrem Umfeld, insbesondere der Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrecht zu erhalten. Personen, die sich nicht trennen dürfen, leben in einer Zwangsehe, auch dann, wenn die Ehe ursprünglich freiwillig geschlossen wurde.
Abgrenzung zur arrangierten Ehe
Eine klare Abgrenzung zu arrangierten Ehen ist in der Praxis manchmal schwer. Im Zweifel orientieren wir uns nach der Perspektive der Betroffenen. Danach ergibt sich folgende Definition: Arrangierte Heiraten liegen dann vor, wenn die Heirat zwar von Verwandten, Bekannten oder von Ehevermittlern bzw. -vermittlerinnen initiiert, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen wird.
Sind auch Männer von Zwangsverheiratung betroffen?
Männer sind von Zwangsverheiratungen ebenso betroffen wie Frauen. Allerdings sind sie zum Zeitpunkt der Verheiratung in der Regel älter. Auch ergeben sich für sie andere soziale Konsequenzen: Männer haben in einer Zwangsehe oftmals mehr Freiheiten als betroffene Mädchen und Frauen.
Welche Gründe gibt es für eine Zwangsverheiratung?
Die Motive, die einer Zwangsverheiratung zu Grunde liegen, sind vielfältig. Ein Grund kann sein, dass die Familie der Betroffenen sicherstellen will, dass die Tochter einen Mann aus demselben kulturellen, sozialen, religiösen und/oder ethnischen Umfeld heiratet, aus dem die Familie stammt. Manche Familien begründen die Heirat ihrer Söhne auch mit dem Versuch, sie zu "disziplinieren". Zum anderen spielen in einigen Fällen finanzielle Gründe eine Rolle, vor allem dann, wenn es in einer Kultur üblich ist, einen Brautpreis zu zahlen. Das Motiv für eine Zwangsverheiratung kann außerdem in der Erlangung eines Aufenthaltstitels in Deutschland für den nachziehenden Ehemann bzw. die nachziehende Ehefrau liegen. Die Mädchen und jungen Frauen, die als so genannte "Importbräute" nach Deutschland kommen, gelten bei patriarchalen Familien oftmals als weniger "westlich" und somit besser geeignet für eine Ehe nach ihren Vorstellungen.
Ist eine Zwangsverheiratung verboten und wie ist die Situation in Deutschland?
In fast allen Ländern der Welt ist eine Zwangsverheiratung gegen das Gesetz. Eine Zwangsheirat gilt in Deutschland seit Februar 2005 als besonders schwerer Fall der Nötigung und wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft (§ 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB). Zwangsverheiratungen werden allerdings selten vor Gericht gebracht, da die Betroffenen sich scheuen, ihre Familien anzuzeigen. Bisher gibt es keine repräsentativen Studien zu der Anzahl von Betroffenen von Zwangsverheiratungen in Deutschland. Allerdings haben einige Bundesländer Umfragen bei verschiedenen Institutionen z.B. Beratungsstellen durchgeführt. Nach einer Umfrage in Einrichtungen aus dem Jugendhilfe- und Migrationsbereich in Berlin gab es im Jahr 2007 allein 378 Fälle, in denen ein Mädchen oder eine junge Frau Beratung wegen einer drohenden oder bereits vollzogenen Zwangsheirat gesucht hat. Auch in Hamburg und Baden-Württemberg wurden solche Befragungen durchgeführt. Derzeit wird eine wissenschaftliche Untersuchung zum Umfang und Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Sie wird von der Lawaetz-Stiftung in Hamburg in Zusammenarbeit mit TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. und Torsten Schaak - Büro für Sozialpolitische Beratung in Bremen durchgeführt und von einem Beirat begleitet. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2010 vorliegen.
Zwangsverheiratungen mit Auslandsbezug
Bestimmte Formen von Zwangsverheiratungen weisen einen Auslandsbezug auf, der für die Betroffenen erhebliche rechtliche Risiken bergen kann. Wie schon weiter oben ausgeführt, werden in Deutschland lebende Männer und Frauen mit im Ausland lebenden Landsleuten verheiratet, die dann im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland einreisen. Ihr Aufenthaltstitel ist für zwei Jahre an ihre Ehe geknüpft. In Härtefällen kann auch schon vor Ablauf dieser Frist ein Aufenthaltstitel erteilt werden z.B. in Fällen von häuslicher Gewalt. Die Anerkennung einer Zwangsheirat als Härtefall wurde bisher aber nur sehr selten erreicht.
Anders verhält es sich in Fällen der so genannten "Heiratsverschleppung". Bei dieser Form der Zwangsverheiratung werden Mädchen und Jungen in ihrem Herkunftsland oder dem Herkunftsland ihrer Eltern, wo sie üblicherweise die Ferien verbringen, gegen ihren Willen verlobt oder verheiratet und müssen oftmals im Ausland verbleiben. Insbesondere bei dieser Form bestehen derzeit noch Rechtslücken, die für die Betroffenen sehr negative Konsequenzen haben können. Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und sich im Ausland befinden, verlieren innerhalb von sechs Monaten ihr bestehendes Aufenthaltsrecht (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Für viele Betroffene von Zwangsverheiratung ist die Frist zu kurz. Sie benötigen meist länger, um sich aus der Situation zu befreien. Grundsätzlich gibt es zwar ein Recht auf Wiederkehr (§ 37 Abs.1 AufenthG), d.h. dass eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Voraussetzung dafür ist aber die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland. Für viele Betroffenen ist es fast unmöglich, diese Voraussetzung zu erfüllen, da sie meist finanziell von ihren Eltern abhängig sind und diese vorerst nicht erfahren dürfen, dass sie aus der Zwangsehe ausbrechen und nach Deutschland zurückkehren möchten.
Perspektive Wiedereinstieg für Frauen
Mit dem Lotsenportal "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die zurück in den Beruf wollen (www.perspektive-wiedereinstieg.de). Hier finden Sie übersichtlich angeordnet die für Sie relevanten Informationen und Beratungsstellen.
Frauen, die mehrere Jahre aus dem Beruf ausgestiegen sind, haben keinen Anlass zu glauben, der Zug zurück in den Job sei für sie abgefahren. Gelingt einer Frau um die 40 der Wiedereinstieg in den Beruf, hat sie noch rund 25 Erwerbsjahre bis zur Rente vor sich. Das ist eine lange und gute Zeit, die sie nutzen kann, um sich neue berufliche Perspektiven zu erarbeiten und ihre eigene Alterssicherung deutlich zu verbessern.
Viele Frauen ab 40 suchen deshalb Anknüpfungspunkte oder eine Struktur, die ihnen auf ihrem Weg zurück ins Erwerbsleben hilft. Manche geben schon bei der Suche oder in den ersten Monaten im neuen Job entmutigt auf, etwa weil ihnen alles über den Kopf wächst, weil Qualifikationen veraltet sind, weil sie oder ihr Arbeitgeber unrealistische Erwartungen hegen oder auch weil die Familie nicht mitzieht. Hier setzt das Lotsenportal "Perspektive Wiedereinstieg" an.
Perspektive Wiedereinstieg bietet Ihnen Beratungs- und Informationsmöglichkeiten rund um Ihren Wiedereinstieg: Mit der Wiedereinstiegskarte können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden. Der Wiedereinstiegscheck sortiert Ihnen die Inhalte auf „Perspektive Wiedereinstieg“ vor und liefert die für Sie passenden Inhalte. Über die drei Rubriken können Sie übersichtlich und schnell interessante Themen und Informationen finden. Es gibt hier praktische Checklisten, Linklisten mit Anlaufstellen im Netz, spannende Interviews und Porträts und Buchtipps. Dass Sie mit Ihren Gedanken nicht alleine sind, zeigt "Meine Geschichte": Regelmäßig werden Geschichten rund um den Wiedereinstieg vorgestellt. Die "Frage des Monats" behandelt aktuelle Fragen, beantwortet werden Sie von Expertinnen und Experten aus der Praxis.
Als neue Funktionen gibt es ab sofort auch einen Veranstaltungskalender, wo Termine rund um den Wiedereinstieg gefunden werden können. Die persönliche Infomappe hilft Ihnen, sich auf der Webseite zurecht zu finden: Sie können interessante Artikel speichern und diese später bequem gesammelt lesen. Es gibt auch viele neue Informationen, beispielsweise zu Rechten von Wiedereinsteigerinnen, der Motivation und den Vorteilen des Wiedereinstiegs. Als besonderes Extra zeigen wir ausgewählte Videos, die sich mit dem Thema befassen.
Weitere Informationen bei der Gleichstellungsbeauftragten Annemarie Schneider unter Tel.: 05208 991 199.
Beratungsangebot für Wiedereinsteigerinnen und Existenzgründerinnen in Leopoldshöhe
Das Beratungs- und Koordinationsbüro FAIR – Frau und Arbeit in der Region – ansässig im GILDE – Zentrum in Detmold berät Frauen aus dem gesamten Kreis Lippe in den Bereichen Wiedereinstieg / Weiterbildung (Brigitte Schönfeld) und Existenzgründung (Silke Quentmeier).
Gerade in der wirtschaftlich schwierigen Zeit jetzt möchte FAIR den Frauen „entgegenkommen“ und bietet in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten Annemarie Schneider ein dezentrales Beratungsangebot im Leopoldshöher Rathaus.
Die Beratung ist für die Frauen kostenlos, zielorientiert und natürlich vertraulich.
Nach unterschiedlichen Umfragen möchten schon jetzt zwei Drittel der nicht erwerbstätigen Frauen wieder ins Berufsleben einsteigen.
Eine Neuorientierung im Job braucht ein gutes Fundament an Informationen und Kenntnissen.
Möchte ich in meinen erlernten Beruf zurück oder beginne ich etwas Neues? Wie qualifiziere ich mich für den Neuanfang? Ist eine Existenzgründung das Richtige für mich?
Gibt es Fördermöglichkeiten? Wie bewerbe ich mich?
Vereinbarkeitsförderung ist ein politisch aktuelles Thema, doch rückkehrwillige Frauen brauchen vor allem Beratung, Ermutigung und Weiterbildung.
Im Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen abgeklärt.
Vollzeit, Teilzeit, individuelle Arbeitszeit, was kann geleistet werden? Wie sichere ich die Kinderbetreuung? Wo gibt es Qualifizierungsangebote und evtl. finanzielle Förderung?
Hier finden Sie unter "Perspektive Wiedereinstieg" mehr.
Sprechstunde für Berufsrückkehrerinnen bei der Agentur für Arbeit in Detmold
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Meike Kohlbrecher bietet für Berufsrückkehrerinnen jeden 1. Donnerstag im Monat von 13.30 bis 18.00 Uhr im BIZ/Berufsinformationszentrum eine offene Sprechstunde an.
Sie können sich, ohne vorherige Anmeldung, über Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder über Angebote der Agentur für Arbeit informieren, wenn Sie zurück in den Beruf möchten.
Informationen: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Meike Kohlbrecher, Wittekindstraße 2, E-Mail: Detmold.BCA@arbeitsagentur.de
Weiterbildung/ Lehrgang für Berufsrückkehrerinnen am Friedrich-List-Berufskolleg - Wirtschaft und Verwaltung-
Aufnahmebedingungen: Mittlere Reife (Fachoberschulreife)
Schwerpunkte des Lehrgangs sind: Datenverarbeitung, Kommunikation und Betriebswirtschaftlehre.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Martina Dehne-Lambracht
Herforder Str. 23 b
33818 Leopoldshöhe
Tel.05208 1208
oder
Friedrich-List-Berufskolleg
Tel. 05221 132850
E-mail: office@flb.herford.de
www.flb-herford.de
Handelsschule für Berufsrückkehrerinnen
Interessierte Frauen können sich bei der Beauftragten für Chancengleichheit (Meike Kohlbrecher, Wittekindstraße 2, E-Mail: Detmold.BCA@arbeitsagentur.de ) melden.
Anmeldung am Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg, Elisabethstr. 86 in Detmold, Telefon: 05231-608-400
Broschüre Der minijob - da ist mehr für Sie drin!
Die Gleichstellungsstellen im Kreis Lippe haben die Broschüre Der minijob - da ist mehr für Sie drin! herausgegeben.
Die Broschüre möchte über die wichtigen Regelungen des Arbeitsrechtes informieren, von denen viele gar nicht wissen, dass sie ihnen zustehen: wie z.B. Arbeitsvertrag, tarifliche Bezahlung, Feiertagsvergütung, Erholungsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
Kündigungsschutz, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld.
Darüber hinaus enthält die Broschüre hilfreiche Adressen im Kreis Lippe für spezifische Fragen des Arbeitsrechtes. Die Broschüre liegt im Rathaus aus.